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Das Tragen von Selbstrettern soll dem Benutzer im Ernstfall die Flucht aus Bereichen mit schadstoffhaltiger Umgebungsatmosphäre ermöglichen. Deshalb ist es gerade im Notfall besonders wichtig, dass dem Gerätträger alle Handlungs- abläufe geläufig sind. Aus diesem Grunde hat der Unternehmer gemäß
BGR / GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" dafür zu sorgen, dass die Träger von Fluchtgeräten eine theoretische und praktische Unterweisung erhalten,
die - soweit zutreffend - folgende Themen umfasst:
>Zweck des Atemschutzes,
>Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,
>Information über die in Betracht kommende Schadstoffe und deren Wirkung,
>Auswirkung von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,
>Atmung des Menschen,
>Aufbau und Wirkungsweise des vorhergesehenen Selbstretters,
>Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer,
>Bereithalten, Behandeln und Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Geräte,
>Anlegen des vorgesehenen Selbstretters, Notwendigkeit, Zeitpunkt,
>Verhalten auf der Flucht,
>Praktische Übungen
Mit Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung ausgerüstete Personen.
Weiterführende InformationenAbschluss>Unterweisungsnachweis von Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung Bescheinigung der ADLER AkademieDauer>1/3 Tag (3 U-Std.)Preis85,00 € Teilnehmergebühr** (MwSt. befreit*) (Reduzierter "59,50 €**" Teilnehmergebühr bei Anmeldung ab 8 Teilnehmer an einer Schulung)
*Die Schulungen sind von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) befreit.
**Die o.g. Gebühren gelten Werktags von Montag bis Freitag. Zuschläge für sonstige Termine:
Samstags 15 %, Sonntags 25 % und Feiertags 40 %
Home > Leistungen > Akademie > Atemschutzgeräteträger BGR 190 > Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung
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