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Die Sicherungsposten übernehmen Vorort die Aufgabe für die Einhaltung der vom Auftraggeber vorgegebenen Prozeduren und Sicherheitsvorschriften. Gemäß seiner Qualifikation soll er für die Sicherheit an gefährdeten Arbeitsplätzen, somit für das sichere Arbeiten sorgen.
Wir möchten Sie unterstützen, damit Sie sich um Ihre Kernaufgaben und gesetzlichen Forderungen nachkommen können.
und diese sind
>Sicherung der Arbeiten in Behältern und engen Räumen,
>treffen konkreter Festlegungen für Alarmierungssignale,
>Kontrolle aller festgelegten Sicherheitsmaßnahmen bei der persönlichen
Schutzausrüstung mit allen Beteiligten,
>Prüfung und Sicherstellung aller geforderten Feuerlöscheinrichtungen,
>Kontrolle und Sicherstellung der erforderlichen Kommunikationsmittel,
>Kontrolle und Sicherstellung der erforderlichen Absperrungen sowie des Zutrittsverbotes
dieser Bereiche,
>Alarmierung in Gefahrensituationen,
>Einleitung und Organisation der 1. Hilfe entsprechend der Rettungskette,
>Arbeitsmedizinische Untersuchung G20 "Lärm",
>Arbeitsmedizinische Untersuchung G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten",
>Arbeitsmedizinische Untersuchung G26 "Atemschutzgeräte",
>Arbeitsmedizinische Untersuchung G41 "Arbeiten mit Absturzgefahr",
>Ausbildung zum Sicherungsposten/Brandposten,
>Ausbildung Atemschutzgeräteträger nach BGR 190,
>SCC für Führungskräfte der operativen Ebene,
>Ausbildung zum Ersthelfer
>und vor allem Verantwortungsbewusstsein.
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