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In dieser Schulung werden Sie als Führungskräfte mit der Funktion des Sicherheitsbeauftragten vertraut gemacht. Sie erfahren, dass der Sicherheitsbeauftragte ein Arbeitskollege im Betrieb ohne Vorgesetztenfunktion ist.
Dementsprechend hat er keine Verantwortung hinsichtlich der Durchführung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Wir sprechen über die Auswahlkriterien für einen Sicherheitsbeauftragten. Denn dieser wird meist aufgrund seines Verhaltens, seiner Persönlichkeit und seiner Vertrauenswürdigkeit gegenüber Kollegen und Vorgesetzten ausgewählt.
Die wichtige Funktion des Sicherheitsbeauftragten ist ehrenamtlich und hebt ihn aus dem Kreis der Arbeitskollegen hervor. Der Sicherheitsbeauftragte muss gemäß SGB VII §§ 22 vom Unternehmer bestellt werden. Dabei sollten Sie sich als zukünftiger Sicherheitsbeauftragten als Bindeglied zwischen Geschäftsführung und Belegschaft verstehen.
>Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
>Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten,
>Unfallauswertung,
>Gefährdungsanalysen,
>Probleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
>Erarbeitung von Checklisten,
>Ergonomische Arbeitsbereichsgestaltung,
>Arbeitsschutzüberwachung,
>Schriftliche Prüfung.
Betriebsangehörige, die auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit tätig werden möchten oder bereits tätig sind.
Keine besonderen Voraussetzungen.
Weiterführende InformationenAbschluss>Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten Bescheinigung der ADLER AkademieDauer>2 Tage (16 U-Std.)Preis>365,00 € Teilnehmergebühr** (MwSt. befreit*)>65,00 € Prüfungsgebühr** (MwSt. befreit*)>430,00 € Gesamtpreis** (MwSt. befreit*) (Reduzierter "255,50 €**" Teilnehmergebühr bei Anmeldung ab 8 Teilnehmer an einer Schulung)
Alle Teilnehmer sind ausgebildete Sicherheitsbeauftragte.
Weiterführende InformationenAbschluss>Fortbildungsnachweis Bescheinigung der ADLER AkademieDauer>1 Tag (8 U.-Std.)Preis>291,00 € Teilnehmergebühr** (MwSt. befreit*) Reduzierter "203,70 €**" Teilnehmergebühr bei Anmeldung ab 8 Teilnehmer an einer Schulung)
*Die Schulungen sind von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) befreit.
**Die o.g. Gebühren gelten Werktags von Montag bis Freitag. Zuschläge für sonstige Termine:
Samstags 15 %, Sonntags 25 % und Feiertags 40 %
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