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Viele Unternehmen - gerade im Ausland - setzen in steigendem Maße sogenannte Kontraktoren für technische Dienstleistungen ein. Kontraktoren sind Firmen, die für den Auftraggeber Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Dabei wählen die Auftraggeber aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht immer häufiger SCC - zertifizierte Unternehmen aus. Aber was beinhaltet das Arbeitsschutz - Management - System "Sicherheits-Certifikat-Contraktoren" (SCC) ? Das SCC System stellt einheitliche Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die Kontraktoren müssen im Rahmen einer Zertifizierung eine anerkannte Schulung und Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) nachweisen.
Die wesentlichen Elemente zur Erreichung der Kompetenz sind:
SCC-Regelwerks (SGU-Prüfung durch befähigte Prüfungsleiter)
SCC-Regelwerks (SGU-Prüfung durch International anerkannter
Zertifizierungsgesellschaft)
SCC-Regelwerks (SGU-Prüfung durch International anerkannter
Zertifizierungsgesellschaft)
Die Voraussetzung der Teilnahme an einer Prüfung für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung, ist, die Teilnahme an einer 24 U-Std. Schulung.
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> SCC Schulung und anerkannte Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter (016)
> SCC Schulung und anerkannte Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter (018)
> SCC Schulung und anerkannte Prüfung für Führungskräfte der operativen Ebene (017)
> Anerkannte SGU-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter (018)
> Anerkannte SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfte (017)
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