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Wir übernehmen alle Aufgaben, die sich aus §6 Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers ergeben. Unterstützung in Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa oder FaSi) ist mit ihrer Fachkunde für die Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers, der Beschäftigten und der Interessenvertretung zuständig. So können alle sicher, ergonomisch und gesundheitsgerecht arbeiten und handeln. Das Unternehmen kann sich rechtssicher verhalten.
>den Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten
Gestaltung der Arbeit beraten und unterstützen
>die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten,
>die Beschäftigten zu Fragen des Unfall- und Gesundheitsschutzes beraten und unterweisen sowie auf sicherheitsgerechte Verhalten aller im Betrieb hinwirken,
>regelmäßig die Arbeitsstätten begehen und die Betriebsanlagen, die technischen Arbeitsmittel sowie Arbeitsverfahren überprüfen,
>die Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und auswerten und Maßnahmen zu deren Verhütung vorschlagen,
>bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitwirken.
Die Aufgaben sind im §6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Der dort aufgeführte Katalog wird nichts als abschließend verstanden und kann sich dynamisch je nach betrieblichen Bedingungen ändern. Detailliert ist er in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, die ab 01.01.2011 in Kraft ist.
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