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Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass,gem. Abschnittes 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie die Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können, entsprechend den ermittelten Fristen geprüft werden.
Wir übernehmen für Sie die erforderlichen Prüfung aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel durch unsere dazu befähigten Personen (früher Sachverständige / Sachkundige.
>Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel nach BGV A3
>Leitern und Tritte nach BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2, BGI 694
>Kräne nach UVV "Kräne" BGV/GUV-V D6) §§ 25 bis 28
>Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb nach "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500) Kapitel 2.8 Abschnitt 3.15
>Winden UVV "Winden, Hub- und Zuggeräte"(BGV/GUV-V D8) § 23
>Regalprüfung nach BetrSichV § 10, DIN EN 15635 und BGR 234
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung- BetrSichV durch unseren Arbeitsmittel Prüfdienst.
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